© Inola Hofrichter

AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Beherbergungsleistungen über die Seite www.nordseejadeweser.de der Wirtschaftsförderung Wesermarsch GmbH und der Beherbergungsverträge als solche

Mit den nachstehenden Bedingungen werden die Rechtsbeziehungen bei Buchen einer Unterkunft über das Portal www.nordseeiadeweser.de der Wirtschaftsförderung Wesermarsch GmbH (im Nachfolgenden Wifö genannt) und dem Gast einerseits sowie der Abschluss des Beherbergungsvertrages zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb als solchen näher geregelt. Da die Wifö ausschließlich für die Vermittlung zuständig, ist der eigentliche Beherbergungsvertrag ausschließlich zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb als solchen zu Stande kommt, regeln sich die Rechtsverhältnisse wie folgt:
 

l. Abschluss des Beherbergungsvertrages und Stellung der Wirtschaftsförderung Wesermarsch GmbH

§ 1

1.    Die Wifö bietet auf ihrer Internetseite die Möglichkeit, Unterkünfte in der gesamten Wesermarsch zu vermitteln. Mit der Buchungsanfrage des Gastes, die ausschließlich über die vorgenannte Internetseite erfolgen kann, bietet der Gast dem von ihm ausgewählten Beherbergungsbetrieb den Abschluss eines Beherbergungsvertrages und der Wifö den Abschluss eines Vermittlungsvertrages unter Einbeziehung der hiesigen Geschäftsbedingungen verbindlich an.

2.    Der Beherbergungsvertrag kommt erst zu Stande, wenn die Wifö das Angebot im Namen und im Auftrag des Beherbergungsbetriebes und als Vertreter des Beherbergungsbetriebes annimmt. Die Annahmeerklärung erfolgt per E-Mail an den Gast, soweit verfügbar, ausnahmsweise bei Fehlen einer E-Mailanschrift in schriftlicher Form. Die zusätzliche Reservierungsbestätigung in Schriftform stellt lediglich eine Bestätigung des vorangegangenen Vertragsschlusses dar.

3.    Die Buchung erfolgt durch den Gast für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Er versichert dabei, von den mitangemeldeten Personen bevollmächtigt und vertretungsberechtigt zu sein und anerkennt auch für diese die hiesigen Vertragsbedingungen.

4.    Die Wifö hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistungen.

§ 2 Gewährleistung und Haftung

1.    Da die Wifö ausschließlich Vermittler von Fremdleistungen ist, haftet sie daher ausschließlich für eventuelle Fehler von ihr und ihren Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. Für die ordnungsgemäße Erbringung der gebuchten Leistungen hingegen haftet ausschließlich der Beherbergungsbetrieb.

2.    Die Wifö haftet ferner nicht für einen etwaigen Vermittlungserfolg und für die Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung durch den Gast. Die Wifö haftet auch nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit von sonstigen Inhalten der jeweiligen Beherbergungsbeschreibung, es sei denn, der Wifö sind fehlerhafte oder unrichtige Angaben bekannt oder hätten ihr bekannt sein müssen. Solche Ansprüche kann –unter den vorangegangenen Einschränkungen- der Gast ausschließlich gegenüber dem Beherbergungsbetrieb geltend machen.

Die Wifö übernimmt keine Haftung für höhere Gewalt.

3.    Bei einer eventuellen Haftung der Wifö bei Schadensverursachung beschränkt sich diese auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§3 Verjährung und Hemmung von Ansprüchen

1.    Ansprüche des Gastes aus dem Vermittlungsvertrag mit der Wifö verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Belegungsende, soweit es nicht um Ansprüche aufgrund eines vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verhaltens des Vermittlers handelt.

2.    Schweben zwischen dem Gast und der Wifö Wesermarsch Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Gast oder die Wifö GmbH die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung in Kraft.

§ 4 Rechtswahl und Gerichtsstand

1.    Die Wifö kann nur an ihrem Sitz verklagt werden. Für Klagen der Wifö ist der Wohnsitz des Gastes maßgeblich, es sei denn, dass es sich bei dem Gast um Vollkaufleute, juristische Person des öffentlichen und privaten Rechtes oder Personen, deren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, handelt. In diesem Fall ist der Gerichtsort der Wifö einschlägig.
 

II. Bedingungen für den Beherbergungsvertrag

Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb nach dem zu Stande kommen des Beherbergungsvertrages für die Überlassung der gebuchten Unterkunft, sofern im Einzelfall nicht die AGB des Beherbergungsbetriebes zur Anwendung kommen und diese abweichend von den nachfolgenden Bedingungen sind.

§1 Leistungen und Preis

1.    Der Beherbergungsvertrieb ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2.    Der Gast ist verpflichtet, an den Beherbergungsbetrieb für die überlassene Unterkunft den vereinbarten Preis sowie  weitere erforderliche Leistungen zu zahlen.

3.    Die in der Buchungsbestätigung angegebenen Preise stellen Endpreise einschließlich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer dar. Als zusätzlich zu den angegebenen Preisen zu bezahlenden Entgelte kommen vor allem Kurtaxe, Fremdverkehrsabgaben, verbrauchsabhängige Kosten (zum Beispiel bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern) sowie Vergütung für gebuchte Zusatzleistungen in Betracht.

4.    Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Beherbergungsbetrieb allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser den vertraglichen vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöhen. Der Beherbergungsbetrieb kann ferner die Preise ändern, wenn der Gast nachträgliche Änderungen der gebuchten Leistungen verlangt und der Beherbergungsbetrieb dem auch zugestimmt hat.

5.    Zahlungsmodalitäten und Fälligkeiten der Entgelte werden in der Buchungsbestätigung näher geregelt. Der Beherbergungsbetrieb ist darüber hinaus dazu berechtigt, nach Zugang der Buchungsbestätigung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen, deren Höhe und Fälligkeit dem Gast gesondert mitzuteilen ist. Die gesetzlichen Regelungen zum Reisevertrag (§§ 651 a ff. BB) gelten insoweit sinngemäß.

§ 2 Rücktritt des Gastes

1.    Der Gast ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Er bleibt in diesem Falle aber verpflichtet, dem Beherbergungsbetrieb das vereinbarte Entgelt für alle gebuchten Leistungen jedoch abzüglich ersparter Einwendungen oder aber Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Unterkunft zu zahlen.

2.    Kündigt der Gast oder tritt er vom Vertrag zurück oder nimmt er die Unterkunft ohne vorherige Stornierung nicht in Anspruch, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, die ersparten Aufwendungen mit folgenden Pauschalen zu berechnen:

-    Bei Übernachtung 10 %
-    Bei Übernachtung mit Frühstück 20 %
-    Bei Halbpension 30 %
-    Bei Vollpension 40 %

des jeweils vereinbarten Gesamtpreises.
Dem Gast bleibt das Recht vorbehalten, dem Beherbergungsbetrieb nachzuweisen, dass höhere Aufwendungen erspart wurden und ist in diesem Fall ausschließlich verpflichtet, den geringeren Betrag zu zahlen.

3.    Auch wenn die Buchung über die Wifö erfolgte, muss die Rücktrittserklärung ausschließlich an dem Beherbergungsbetrieb gerichtet sein. Sie sollte – im Interesse des Gastes – schriftlich erfolgen.

§ 3 Rücktritt des Beherbergungsbetriebes

1.    Hat sich der Gast im Rahmen seiner Buchung ein Rücktrittsrecht vorbehalten, ist der Beherbergungsbetrieb ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern Anfragen anderer Gäste zu der gebuchten Unterkunft vorliegen und der Gast auf Nachfrage des Beherbergungsbetriebes auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichten sollte.

2.    Der Beherbergungsbetrieb ist ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine vertraglich vereinbarte Vorauszahlung trotz Mahnung nicht bezahlt wird.

3.    In Fällen höherer Gewalt oder bei von dem Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretenden Umständen, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder dem Vorliegen sonstige gleichwertige Gründe ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In solchen Fällen des berechtigten Rücktrittes entfallen Ansprüche des Gastes auf Schadenersatz.

§ 4 Obliegenheit des Gastes

1.    Der Gast ist verpflichtet, dem Beherbergungsbetrieb etwaige Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen oder Abhilfe zu verlangen. Diese Mängelanzeige ist ausschließlich an den Beherbergungsbetrieb und nicht an die Wifö zu richten.

2.    Ein Rücktritt und/oder eine Kündigung des Gastes ist nur bei erheblichen Mängel zulässig, soweit der Beherbergungsbetrieb innerhalb einer vom Gast gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe nicht vorgenommen hat.

3.    Die vorgenannten Ansprüche des Gastes entfallen, wenn er seine ihm obliegenden Mängelanzeigen unterlässt, es sei denn, dass ihm an dem Unterlassen kein Verschulden trifft, eine Abhilfe unmöglich ist oder der Beherbergungsbetrieb eine Abhilfe verweigert.

4.    Die Unterkunft kann nur mit der vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überlegung kann das Recht des Beherbergungsbetriebes zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder eine angemessene Mehrvergütung begründen.

5.    Der Gast ist verpflichtet, bei aufgetretenen Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um bei der Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten (Schadensminderungspflicht).

6.    Die Mitnahme von Haustieren gleich welcher Art ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb und nur im Rahmen der zur Art und Größe des Tieres vom Gast gemachten Angaben gestattet.

§ 5 Haftung des Beherbergungsbetriebes

1.    Die vertragliche Haftung des Beherbergungsbetriebes für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich des Schäden vor-, neben, und nach vertraglicher Pflichten) ist auf den 3 fachen Aufenthaltspreis beschränkt,

a)    soweit ein Schaden des Gastes vom Beherbergungsbetrieb weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b)    soweit der Beherbergungsbetrieb für einen vom Gast entstehenden Schadens allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 6 Verjährung und Hemmung von Ansprüchen

1.    Ansprüche des Gastes aus dem Beherbergungsvertrag gegenüber dem Beherbergungsbetrieb verjähren mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes aus unerlaubter Handlung nach einem Jahr. Das gilt nicht, wenn die Ansprüche auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Beherbergungsbetriebes beruhen.

2.    Die Verjährung beginnt ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

3.    Schweben zwischen dem Gast und dem Beherbergungsvertrieb Verhandlungen über die geltend gemachten Ansprüche, ist die Verjährung gehemmt, bis der Gast bzw. der Beherbergungsbetrieb die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung in Kraft.

§ 7 Rechtswahl und Gerichtsstand

Der Beherbergungsbetrieb kann nur an deren Sitz verklagt werden. Für Klagen des Beherbergungsbetrieb gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgeblich, es sei denn, dass es sich bei den Gästen um Vollkaufleute, juristische Person des öffentlichen und privaten Rechtes oder Person, deren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, handelt. In diesem Fall ist der Gerichtsort des Beherbergungsbetriebes einschlägig.
 

III. Weitere Angebote der Wirtschaftsförderung Wesermarsch GmbH

§ 1 Prospekt

1.    Die Wifö Wesermarsch GmbH bietet darüber hinaus unter der Rubrik „Service und Kontakt“ den Versand von Prospektmaterial an. Der Versand des Prospektmaterials ist teilweise kostenpflichtig und in diesem Fall als kostenpflichtig auf dem Internetportal auch ausgewiesen. Der Versand des Prospektmaterials ist von deren Verfügbarkeit abhängig. Der Gast erwirbt deshalb für den Fall, das Prospektmaterial nicht oder nicht mehr verfügbar ist, keinen Anspruch gleich welcher Art. Im Falle der Vorausentrichtung etwaig kostenpflichtigen Prospektmaterials beschränkt sich der Anspruch auf Rückerstattung des bereits vorentrichteten Entgeltes.

2.    Für die Versendung und Bearbeitung des Prospektversandes erfolgt die Erhebung und Bearbeitung der bekanntgegebenen personenbezogenen Daten entsprechend der deutschen gesetzlichen Datenbestimmungen. Ergänzend wird auf § 6 „Datenschutz“ unter „Impressum“ verwiesen.

§ 2 Newsletter

Als weiteren Service bietet die Wifö Wesermarsch GmbH die Versendung eines sogenannten Newsletters an. Dieser Service ist kostenfrei, begründet jedoch keinerlei Ansprüche des Gastes, sei es auf Fortführung der Zusendung des Newsletters, sei es, dass die Wifö Wesermarsch GmbH für den Inhalt des Newsletters eine Haftung übernimmt. Ausgenommen hiervon sind allenfalls Ansprüche, die auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschulden der Wifö Wesermarsch GmbH zurückzuführen sind.

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